Termine, Leistungen & Honorar


  • Terminvergabe
  • Erstgespräch & Honorar
  • Krankenkassen und private Krankenversicherungen
  •  Schweigepficht


    Terminvergabe

    Ich vergebe meine Termine nach Vereinbarung.
    Um meinen Klienten entgegen zu kommen, vergebe ich auch Termine in den Abendstunden.
    Jedoch bitte ich um Ihr Verständnis,
    dass die Planung von Abendterminen eine längere Vorlaufzeit benötigt
    (bis zu circa 3-5 Wochen).


    Zusätzlich zu meinen Praxisterminen biete ich Ihnen die Möglichkeit der Skype-Onlineberatung und telefonischen Beratung.
    Alle dazu nötigen Informationen finden sie unter der entsprechenden Rubrik (links).

    Erstgespräch & Honorar

    Ziele des Erstgesprächs sind das gegenseitige kennen lernen und das ausführliche Besprechen Ihrer Anliegen.
    Dafür nehme ich mir Zeit und berechne einen Pauschalpreis
    (€ 70,00 für Einzelpersonen und € 80,00 für Paare, bitte in bar mitbringen).
    Erfahrungsgemäß dauern die Erstgespräche meist etwas länger.
    So sind Ihre zu erwartenden Kosten von vorne herein kalkulierbar.
    Mit diesem Modell habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.
    Nach dem Erstgespräch stimmen wir alle weiteren Schritte ab.
    Für weitere Termine gilt: Eine Sitzungsstunde dauert in der Regel 50 Minuten.
    Darüber hinaus gehende Zeiten rechne ich im 10-Minuten Rhythmus ab.

    Die Skype-Online-Beratung und Telefonberatung kostet 1,00 €/min und wird minutengenau abgerechnet.

    Damit biete ich Ihnen ein einfaches und nachvollziehbares Honorarmodell an.
    Für Studenten, Schüler, Alleinerziehende und Arbeitssuchende behalte ich mir vor, entsprechende Rabatte zu geben.   

    Falls Sie mal einen Termin absagen müssen, bitte ich Sie diese bis spätestens  48h vor dem Termin zu tun.
    Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen für Termine,
    die zu spät oder gar nicht abgesagt werden, eine Sitzungsstunde in Rechnung stelle.

    Gemäß Umsatzsteuergesetz §4 Absatz 14.4 sind Heilpraktiker-Leistungen umsatzsteuerfrei.
    Dies gilt nicht für Coaching- und Trainingsmaßnahmen.
    Therapie-, Coaching- und Beratungskosten können auch steuerlich abgesetzt werden.

    Krankenkassen und private Krankenversicherungen

    Die therapeutischen Maßnahmen des Heilpraktikers (Psychotherapie) werden leider nicht
    von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch tragen verschiedene private Krankenkassen
    und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten voll oder anteilig.

    Wenn sie auf der Suche nach einem Psychotherapeuten waren, der mit den
    gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann und der Sie mit zumutbarer Wartezeit und
    in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann,
    ihn jedoch nicht finden konnten, so sind die gesetzlichen Krankenkassen manchmal bereit,
    Ihnen die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker/in (Psychotherapie) nach dem Kostenerstattungsverfahren zu ermöglichen.
    Die Abrechnung mit den Krankenkassen läuft über Sie als Klient,
    ähnlich wie bei den privaten Krankenversicherern, reichen Sie die Rechnung ein.

    Die Kostenerstattung durch Krankenversicherungen und Krankenkassen
    liegt jedoch nicht im Ermessen von mir als Heilpraktikerin (Psychotherapie).

    Schweigepflicht

    Als Therapeutin und Coach bin ich zur Diskretion (Schweigepflicht) verpflichtet.

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