Ich vergebe meine Termine nach Vereinbarung.
Um meinen Klienten entgegen zu kommen, vergebe ich auch Termine in den
Abendstunden.
Jedoch bitte ich um Ihr Verständnis,
dass die Planung von Abendterminen eine längere Vorlaufzeit
benötigt
(bis zu circa 3-5 Wochen).
Zusätzlich zu meinen Praxisterminen biete ich Ihnen die
Möglichkeit der Skype-Onlineberatung und
telefonischen Beratung.
Alle dazu nötigen Informationen finden sie unter der
entsprechenden Rubrik (links).
Ziele des Erstgesprächs sind
das gegenseitige kennen lernen und das ausführliche Besprechen
Ihrer Anliegen.
Dafür nehme ich mir Zeit und berechne einen Pauschalpreis
(€ 70,00 für Einzelpersonen und € 80,00
für Paare, bitte in bar mitbringen).
Erfahrungsgemäß dauern die Erstgespräche
meist etwas länger.
So sind Ihre zu erwartenden Kosten von vorne herein kalkulierbar.
Mit diesem Modell habe ich bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.
Nach dem Erstgespräch stimmen wir alle weiteren Schritte ab.
Für weitere Termine gilt: Eine Sitzungsstunde dauert in der
Regel 50 Minuten.
Darüber hinaus gehende Zeiten rechne
ich im 10-Minuten Rhythmus ab.
Die Skype-Online-Beratung und Telefonberatung kostet 1,00 €/min und wird minutengenau abgerechnet.
Damit biete ich Ihnen ein einfaches und nachvollziehbares
Honorarmodell an.
Für Studenten, Schüler, Alleinerziehende und
Arbeitssuchende behalte ich mir vor, entsprechende Rabatte zu geben.
Falls Sie mal einen Termin absagen müssen, bitte
ich
Sie diese bis spätestens 48h
vor dem Termin zu tun.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihnen für
Termine,
die zu spät oder gar nicht abgesagt werden, eine
Sitzungsstunde in Rechnung stelle.
Gemäß
Umsatzsteuergesetz §4 Absatz 14.4 sind
Heilpraktiker-Leistungen umsatzsteuerfrei.
Dies gilt nicht für Coaching- und
Trainingsmaßnahmen.
Therapie-, Coaching- und Beratungskosten können auch
steuerlich abgesetzt werden.
Krankenkassen
und private Krankenversicherungen
Die therapeutischen Maßnahmen des Heilpraktikers
(Psychotherapie) werden leider nicht
von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, jedoch tragen
verschiedene private Krankenkassen
und Zusatzversicherungen die Behandlungskosten voll oder anteilig.
Wenn sie auf der Suche nach einem Psychotherapeuten waren, der mit den
gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann und der Sie mit zumutbarer
Wartezeit und
in annehmbarer Entfernung zu Ihrem Wohnort behandeln kann,
ihn jedoch nicht finden konnten, so sind die gesetzlichen Krankenkassen
manchmal bereit,
Ihnen die Psychotherapie bei einem Heilpraktiker/in (Psychotherapie)
nach dem Kostenerstattungsverfahren zu ermöglichen.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen läuft über Sie
als Klient,
ähnlich wie bei den privaten Krankenversicherern, reichen Sie
die Rechnung ein.
Die Kostenerstattung durch Krankenversicherungen und
Krankenkassen
liegt jedoch nicht im Ermessen von mir als Heilpraktikerin
(Psychotherapie).
Schweigepflicht
Als Therapeutin und Coach bin ich zur Diskretion (Schweigepflicht)
verpflichtet.
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